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VerfGH Bayern, 28.11.1958 - 100-VI-57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 285
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81
Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich
Das Verbot der reformatio in peius ist nicht unmittelbar Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips mit der Folge, daß es im Rechtsmittelverfahren regelmäßig eingreifen müßte (vgl. BGHSt 9, 324, 332; BayVerfGHE 11, 195 = NJW 1959, 285). - OLG Oldenburg, 14.03.1996 - 1 Ws 8/96
Geltung des Verschlechterungsverbotes für Entscheidungen des Berufungsgericht im …
Das Verbot, einen Angeklagten auf sein eigenes Rechtsmittel hin schlechter zu stellen, ist nämlich nicht Ausdruck eines allgemein gültigen Prozessgrundsatzes oder dem Wesen des Rechtsstaats immanent, sondern eine "Rechtswohltat" (Meyer, Anmerkung zu BGH JR 1982, 338 f) und gilt demgemäß nur, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich anordnet (Bayrischer Verfassungsgerichtshof NJW 1959, 285; BGHSt 9, 324, 332 [BGH 18.07.1956 - 6 StR 28/56] ; Gollwitzer Anmerkung zur Entscheidung des OLG Koblenz JR 1977, 346 f). - OLG Brandenburg, 11.04.1995 - 1 Ws (Reha) 36/95
Geltung des Verschlechterungsverbots im Rehabilitierungsverfahren
Insbesondere ergibt sich ein Verschlechterungsverbot nicht zwangsläufig aus dem Rechtsstaatsprinzip (BayVerfG NJW 59, 285; BGHSt 9, 324 [332] mit Beispielen aus anderen Rechtsordnungen; BGHZ 85, 180 [185]).